Arbeits- und Schutzgerüste (einschließlich Roll-/Fahrgerüste) sind nach Montage durch den Gerüstersteller und vor der Übergabe an den Gerüstnutzer durch eine befähigte Person (im Sinne der TRBS 1203) auf ordnungsgemäßen und sicherheitstechnisch mängelfreien Zustand zu prüfen.
Darüber hinaus muss jedes Unternehmen, welches Gerüste von Beschäftigten benutzen lässt, zuvor eine Inaugenscheinnahme sowie Funktionskontrolle durch eine qualifizierte Person hinsichtlich offensichtlicher Mängel durchführen (BetrSichV).
Konkretisiert wird die Prüfung von Arbeits- und Schutzgerüsten durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1116 und TRBS 2121 – Teil 1) sowie die DGUV Information 201-011.
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die erforderlichen Kenntnisse für die Prüfung und Freigabe von Gerüsten, um Unfälle durch die Benutzung von fehlerhaften Gerüsten zu vermeiden.
Hierzu gehören insbesondere die Aufgaben des Gerüsterstellers/Gerüstnutzers sowie die Verantwortung und Haftung nach Montage bzw. Inbetriebnahme. Darüber hinaus führen wir mit den Teilnehmern praxisnahe Übungen (z.B. Fehlersuche) direkt am Gerüst durch.
Um sicher zu gehen, dass jeder Teilnehmer in der Lage ist, eine Gerüstprüfung durchzuführen, führen wir am Ende der Gerüstschulung eine kurze Verständniskontrolle durch.


