Befähigte Person zur Benutzung und Prüfung von Gerüsten

» Geeignet für Personen, welche Gerüste bzw. Roll-/Fahrgerüste benutzen und vor der Verwendung auf ordnungsgemäßen Zustand überprüfen sollen (Freigabe zur Benutzung).

Arbeits- und Schutzgerüste (einschließlich Roll-/Fahrgerüste) sind nach Montage durch den Gerüstersteller und vor der Übergabe an den Gerüstnutzer durch eine befähigte Person (im Sinne der TRBS 1203) auf ordnungsgemäßen und sicherheitstechnisch mängelfreien Zustand zu prüfen.

Darüber hinaus muss jedes Unternehmen, welches Gerüste von Beschäftigten benutzen lässt, zuvor eine Inaugenscheinnahme sowie Funktionskontrolle durch eine qualifizierte Person hinsichtlich offensichtlicher Mängel durchführen (BetrSichV).

Konkretisiert wird die Prüfung von Arbeits- und Schutzgerüsten durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1116 und TRBS 2121 – Teil 1) sowie die DGUV Information 201-011.

In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die erforderlichen Kenntnisse für die Prüfung und Freigabe von Gerüsten, um Unfälle durch die Benutzung von fehlerhaften Gerüsten zu vermeiden.

Hierzu gehören insbesondere die Aufgaben des Gerüsterstellers/Gerüstnutzers sowie die Verantwortung und Haftung nach Montage bzw. Inbetriebnahme. Darüber hinaus führen wir mit den Teilnehmern praxisnahe Übungen (z.B. Fehlersuche) direkt am Gerüst durch.

Um sicher zu gehen, dass jeder Teilnehmer in der Lage ist, eine Gerüstprüfung durchzuführen, führen wir am Ende der Gerüstschulung eine kurze Verständniskontrolle durch.

Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie die Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV, TRBS 1203 und TRBS 2121 sowie der DGUV Vorschrift 1 und erhalten einen rechtssicheren Nachweis zum Erhalt der Fachkunde.

Termine und Anmeldung

Veranstaltungsort Datum Preis/Person Anmeldung
Leipzig
Präsenz-Seminar
21.12.2026
8:30 – 16:00 Uhr
499,- €
zzgl. MwSt.
zur Anmeldung

Ihr Nutzen der Weiterbildung zur Benutzung und Prüfung von Gerüsten

  • Sie erwerben die Fachkunde zur „Benutzung und Prüfung von Gerüsten“, als Voraussetzung für die Beauftragung zur „Qualifizierten/Befähigten Person“ im Sinne der TRBS 1203 und TRBS 2121 – Teil 1.
  • Sie können die Sicherheit von Gerüsten beurteilen und offensichtliche Mängel frühzeitig erkennen.
  • Sie können die Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeits- und Schutzgerüsten besser einschätzen und Absturzunfälle vermeiden.
  • Sie können Ihren Auftraggebern und der Berufsgenossenschaft jederzeit einen aktuellen Befähigungsnachweis für die Benutzung und Prüfung von Gerüsten vorlegen.

Seminarinhalte

  • Rechtliche Grundlagen für die sichere Verwendung von Gerüsten
  • TRBS 2121, Teil 1 „Gefährdungen durch Absturz & Benutzung von Gerüsten“
  • DGUV Information 201-011 „Handlungsanleitung: Umgang mit Gerüsten“
  • DIN-Normen im Gerüstbau (DIN 4420, DIN EN 1004, DIN EN 12811)
  • Aufgaben und Pflichten einer befähigten oder qualifizierten Person
  • Aufgaben des Gerüsterstellers/Gerüstnutzers (Verantwortung und Haftung)
  • Arten von Gerüsten gemäß Verwendungszweck und Bauart
  • Kennzeichnung von Gerüsten
  • Prüfung und Freigabe von Gerüsten (Checklisten, Prüfprotokolle, Freigabe)
  • Standsicherheit von Gerüsten und Rollgerüsten
  • Dokumentation der Gerüstprüfung nach Übergabe
  • Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz von Personen und Gegenständen
  • Typische Fehlerbilder auf Baustellen und Unfallbeispiele

Zielgruppe / Teilnehmerkreis

  • Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung im Gerüstbau-Handwerk oder Personen aus dem Bau-/ Montagehandwerk (mit Erfahrungen und Kenntnissen im Gerüstbau) welche die Sicherheit von Gerüsten nach Erstellung oder vor der Benutzung prüfen sollen.
  • z.B. Bauarbeiter, Monteure, Führungskräfte, Bauleiter, Vorarbeiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit etc.

Hinweis zu den Voraussetzungen für befähigte Personen

  • Zu dem Personenkreis der zur Prüfung befähigten Person gehören z. B. Gerüstbaumontageleiter, geprüfte Gerüstbau-Obermonteure, geprüfte GerüstbauKolonnenführer, geprüfte Poliere, Gerüstbaumeister und Personen im BauHandwerk, die die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im Gerüstbau aufweisen.

Seminardauer

1 Tag

Schulungsnachweis

  • Sie erhalten eine personalisierte Teilnahmebescheinigung der Technischen Akademie Burgenland, als Nachweis für die Gerüstschulung.

Inhouse-Schulung (vor-Ort)

Ab 5 Teilnehmern ist eine firmenspezifische Schulung zur Prüfung und Benutzung von Gerüsten möglich.

Im ersten Teil der Gerüstschulung erwerben Ihre Mitarbeiter umfangreiche theoretische Kenntnisse zum ordnungsgemäßen Aufbau, Umbau und Abbau von Gerüsten sowie Übergabe an den Gerüstbenutzer.

Im zweiten Teil lernen die Teilnehmenden die Prüfung und Freigabe von Gerüsten im Detail kennen und Checklisten zur Freigabe des Gerüsts anzuwenden. Darüber hinaus werden konkrete Unfallbeispiele besprochen.

Es können sowohl bereits befähigte Personen als auch noch nicht befähigte Personen am Lehrgang teilnehmen.

Ihre Vorteile:

  • Sie sagen uns, was Ihnen besonders wichtig ist und wir stimmen die Inhalte genau auf das Tätigkeitsfeld Ihrer Mitarbeiter ab
  • Sie sparen sich unnötige Reise- und Übernachtungskosten
  • Sie können sich Ihren Schulungsort sowie das Datum selbst aussuchen
  • Sie können das erlangte Wissen in einem praktischen Teil (Gerüstprüfung vor-Ort) anwenden, z.B. durch die Begehung einer Baustelle sowie Fehlersuche direkt am Gerüst mit einen unserer Sachverständigen (Gerüstbau-Handwerk)

Sprechen Sie uns einfach darauf an – Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

0341 / 264 580 92
info@ta-burgenland.de
Mo – Fr: 8.00 – 16.00 Uhr

Teilnahmegebühr
499,- Europro Teilnehmer, zzgl. MwSt.
  • ✓ Inhouse-Schulung ab 5 Personen
  • ✓ Schulung nach BG/DGUV-Regelwerk
  • ✓ Aufkleber für Sicherheitspass
  • ✓ inkl. Getränke und Verpflegung
  • ✓ inkl. Abschlussprüfung & Zertifikat
  • ✓ Hotel und Parkplätze direkt vor-Ort
  • ✓ inkl. Schulungsunterlagen

Ihr Ansprechpartner


Benjamin Brauer

0341 / 264 580 92
info@ta-burgenland.de
Mo – Fr: 8.00 – 16.00 Uhr

 

Inhouse-Schulung

Ab 5 Teilnehmern auch als Inhouse Schulung verfügbar – deutschlandweit. Jetzt anfragen!

0341 / 264 580 92
info@ta-burgenland.de
Mo – Fr: 8.00 – 16.00 Uhr