Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

» anerkannte Weiterbildung als Fachkunde-Nachweis gemäß TRBS-1203 und TRBS-2121

Befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Leitern und Tritte gehören zu den meist genutzten Arbeitsmitteln im Arbeitsalltag.

Immer wieder kommt es in Unternehmen und auf Baustellen im Umgang mit Leitern und Tritten zu Absturzunfällen mit schweren gesundheitlichen Folgen.

Die häufigsten Gründe hierfür sind die nicht fachgerechte Anwendung und unzureichende Überprüfung von Leitern und Tritten.

In diesem Seminar vermitteln wir den Teilnehmern alle erforderlichen Kenntnisse rund das Thema: Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten. Angefangen bei den Rechtsvorschriften und den damit verbundenen Haftungsfragen bis hin zur praktischen Leiterprüfung und der damit verbundenen Dokumentation.

Nach Abschluss des Seminars sind die befähigten Person dazu in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen der erforderlichen Prüfung von Leitern und Tritten selbstständig festzulegen.

Ihr Nutzen

  • Sie erfüllen die Anforderungen an Befähigte Personen gemäß BetrSichV und TRBS-1203
  • Sie erhalten wertvolle, praktische Tipps zur Benutzung und Prüfung von Leitern und Tritten
  • Sie dürfen Leitern und Tritte verschiedenster Bauformen eigenständig auf Sicherheit prüfen

Teilnehmerkreis

Fachkräfte für Arbeitssicherheit,Sicherheitsbauftragte, Hausmeister, Wartungs – und Instandhaltungspersonal und Mitarbeiter – die als “Befähigte Personen” eingesetzt werden sollen


Voraussetzungen

Die Teilnehmer müssen die Anforderungen gemäß TRBS 1203 erfüllen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung im Umgang mit Leitern und Tritten, zeitnahe Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung).


Inhalte

  • Anforderungen und Vorschriften (BetrSichV, DGUV-Information 208-016, TRBS 1203, 2121)
  • Tätigkeitsbereich und Verantwortung der Befähigten Person
  • Gefahren und Unfallschwerpunkte bei Verwendung von Leitern und Tritten
  • Ordnungsgemäße Anwendung von Leitern und Tritten
  • Durchführung und Dokumentation der Prüfung (Prüfbuch)
  • Prüfintervalle für Leitern und Tritte
  • Gemeinsames Diskutieren und Austauschen von Erfahrungen
  • Abschlussprüfung

Termine

Datum Veranstaltungsort Status Preis/Person Anmeldung
2023 Berlin
in Planung
15 freie Plätze 479,- €
zzgl. 19% Mwst.
auf Anfrage
2023 Bremen
in Planung
15 freie Plätze 479,- €
zzgl. 19% Mwst.
auf Anfrage
2023 Dresden
in Planung
15 freie Plätze 479,- €
zzgl. 19% Mwst.
auf Anfrage
2023 Düsseldorf
in Planung
15 freie Plätze 479,- €
zzgl. 19% Mwst.
auf Anfrage
2023 Erfurt
in Planung
15 freie Plätze 479,- €
zzgl. 19% Mwst.
auf Anfrage
2023 Frankfurt
in Planung
15 freie Plätze 479,- €
zzgl. 19% Mwst.
auf Anfrage
2023 Magdeburg
in Planung
15 freie Plätze 479,- €
zzgl. 19% Mwst.
auf Anfrage
2023 Köln
in Planung
15 freie Plätze 479,- €
zzgl. 19% Mwst.
auf Anfrage
2023 Leipzig
in Planung
15 freie Plätze 479,- €
zzgl. 19% Mwst.
auf Anfrage
2023 Oberhausen
in Planung
15 freie Plätze 479,- €
zzgl. 19% Mwst.
auf Anfrage

Bitte beachten Sie, dass die Termine erst ab einer Anzahl von mindestens 5 Teilnehmern stattfinden können(siehe AGBs). Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Seminar-Details

min. 5 / max. 15 Teilnehmer
Inhouse ab 5 Teilnehmern
8 Unterrichtseinheiten
inkl. Teilnehmerzertifikat

Präsenztermin (1-Tag)
479,- €pro Teilnehmer / zzgl. 19% Mwst.
  • ✓ inkl. Getränke & Verpflegung
  • ✓ inkl. Teilnehmerunterlagen
  • ✓ inkl. Teilnehmerzertifikat
  • ✓ inkl. Parkplatzgebühren oder
    Abholung vom Bahnhof

Anfrage Inhouse-Training

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0341 / 264 580 92
info@ta-burgenland.de

Häufig gestellte Fragen

JA – sowohl die Durchführung, als auch die Ergebnisse der Leiterprüfung sind in einem sogenannten Prüfbuch zu dokumentieren!

Nach Instandsetzung – Reparatur oder nach Ablauf des letzten Prüfintervalls. Grundlegend sollte eine Leiter oder ein Tritt vor jeder Benutzung auf augenscheinliche Mängel und gültige Prüfplakette geprüft werden.

Gemäß BetrSichV, TRBS und DGUV-Information 208-016 hat jeder Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die im Unternehmen verwendeten Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden!

ALLE – vom Unternehmer zur Arbeit bereitgestellten Leitern und Tritte sind zu überprüfen! Dies können sein: Anlegeleitern, Schiebeleitern, Stehleitern, Podestleitern, Mehrzweckleitern oder Tritte.

Die Prüfung von Leitern und Tritten darf nur von sachkundigen – Befähigten Personen (TRBS-1203) durchgeführt werden . Diese sind entsprechend ausgebildet, verfügen über das nötige Fachwissen und dürfen vom Arbeitergeber zu Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden.

Die Prüffrist richtet sich nach der Benutzungshäufigkeit und der damit verbundenen Beanspruchung, wobei eine Prüfung mindestens einmal pro Jahr durch eine befähigte Person erfolgen muss.

Anhand des Prüfzeichens auf der Leiter (farbige Plakette). Auf diesem ist in der Regel das nächste Prüfdatum markiert.

Bei der regelmäßigen Leiterprüfung ist unter anderem zu achten auf:
– Verschleiß, Verformung oder Zerstörung von Leiterbauteilen
– fehlende Bauteile
– schadhafte Verbindungselemente
– Piktogramm (Handlungsanleitung)

Wie Sie die Prüfung von Leitern und Tritten richtig durchführen und dokumentieren, erfahren Sie in unserem Seminar: Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten.