Jedes Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, 5 Prozent der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern auszubilden. Die Forderung zur Brandschutzhelferausbildung ergibt sich aus der technischen Regel für Arbeitsstätten – ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände und der DGUV Information 205-003.
In diesem Lehrgang zum Brandschutzhelfer vermitteln wir Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse des präventiven, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Sie erhalten einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Vorschriften und lernen die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes kennen.
Anhand praktischer Beispiele zeigen wir Ihnen, wie Sie sich im Brandfall zu verhalten haben und andere Mitarbeiter vor den Gefahren eines Brandes schützen können. Am Ende der Ausbildung zum Brandschutzhelfer lernen Sie den praktischen Einsatz und Umgang mit Feuerlöschern.