In Handwerk & Industrie fallen regelmäßig elektrotechnische Arbeiten an. Laut DGUV Vorschrift 3 dürfen Arbeiten im Elektrobereich allerdings nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden.
Demzufolge müssen entweder ausgebildete Elektrofachkräfte aus dem eigenem Betrieb die Wartung und Instandhaltung elektrischer Anlagen erledigen oder eine Elektrofirma mit der Umsetzung beauftragt werden.
Da viele Unternehmen aufgrund des Fachkräftemangels nicht über eigene Elektriker verfügen, hat sich die Schulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten etabliert.
Mit diesem Elektrofachkraft Lehrgang dürfen auch Nicht-Elektriker mit der eigenständigen Durchführung von fest definierten und gleichartigen sich wiederholenden Aufgaben (bis 1.000 Volt Wechselspannung und 1.500 Volt Gleichspannung) im Bereich der Elektrotechnik beauftragt werden.
Zum typischen Aufgabengebiet der EFKFFT gehört beispielsweise das Anschließen von elektrischen Betriebsmitteln (z.B. Motoren, Pumpen, Elektroherde, Schaltern und Steckdosen sowie Wand- und Deckenleuchten) oder die Unterstützung bei der Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten.





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