Aufgrund des Fachkräftemangels wird in vielen Unternehmen eine Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) zur Unterstützung der Elektrofachkraft eingesetzt.
Zum typischen Aufgabengebiet der EuP gehört beispielsweise das Betätigen von Schutzeinrichtungen (Sicherungen, FI-Schalter, Motorschutzschalter), Auswechseln von Leuchtmitteln oder Betreten abgeschlossener elektrischer Betriebsräume.
Bevor Nichtelektriker/-innen allerdings Arbeiten im Elektrobereich durchführen dürfen, müssen diese von einer Elektrofachkraft unterrichtet und falls notwendig angelernt werden (Durchführungsanweisung §3 Abs. 1, DGUV Vorschrift 3).
Mit den EuP Schulungen der Technischen Akademie Burgenland können Sie der Berufsgenossenschaft sowie Ihren Auftraggebern jederzeit nachweisen, dass Ihre Beschäftigten eine Unterweisung über die Gefahren des elektrischen Stroms sowie geeignete Schutzmaßnahmen erhalten haben.
Unsere EuP Seminare basieren auf dem Regelwerk der DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0100-10 sowie DGUV Vorschrift 3.



Grundsätzlich trägt der Unternehmer/Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Das bedeutet, dass Mitarbeiter nur mit Tätigkeiten beauftragt werden dürfen, für die sie nachweislich erforderliche Kenntnisse besitzen.