Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) | Grundlehrgang

» EuP Zertifikatslehrgang gemäß DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 und DGUV Vorschrift 3. Geeignet für Personen ohne Elektro-Ausbildung, welche einfache elektrotechnische Arbeiten ausführen oder elektrische Betriebsstätten betreten sollen.
nur 1 Tag (8 UE)
als Präsenz & Online-Seminar
freie Termine verfügbar

Mit einer Schulung zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) dürfen auch Mitarbeitende ohne elektrotechnische Ausbildung einfache Arbeiten im Elektrobereich (unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft) übernehmen.

Besonders in Handwerks- und Industrieunternehmen ist die Qualifikation zur EuP dringend notwendig. Somit dürfen einfache elektrische Störungen auch von Nichtelektrikern behoben werden.

Zu den typischen Aufgaben der EuP zählt beispielsweise das Bedienen von Schutzeinrichtungen (Sicherungen, FI-Schalter, Motorschutzschalter, Lichtschranken etc.), das Auswechseln von Leuchtmitteln oder das Betreten elektrischer Betriebsräume.

Voraussetzung dafür ist, dass die EuP zuvor von einer Elektrofachkraft in die übertragenen Aufgaben und mögliche Gefahren unterrichtet (erforderlichenfalls angelernt) sowie vom Arbeitgeber dazu berufen wird (EuP Schein).

Ihr Weg zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person

In diesem EuP-Seminar erwerben Sie die notwendigen Grundkenntnisse der Elektrotechnik, um in Zukunft als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) sicher und fachkundig tätig werden zu können.

Sie lernen die gesetzlichen Anforderungen für Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie das Funktionsbild der EuP kennen. Nach dem Seminar wissen Sie, wo die Grenzen des Tätigkeitsbereiches einer EuP liegen und wann eine Elektrofachkraft erforderlich ist.

Sie werden von einer Elektrofachkraft der Technischen Akademie Burgenland über die Gefahren des elektrischen Stroms sowie geeignete Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung unterwiesen.

Hinweise zum Verhalten bei Störungen an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Stromunfällen runden die EuP Schulung ab.

Nach dem Seminar und erfolgreich absolvierter Lernkontrolle erhalten Sie einen schriftlichen Fachkundenachweis (EuP-Zertifikat) mit einer umfangreichen Auflistung der vermittelten Lerninhalte.

Teilnahmegebühr
429,- Europro Person, zzgl. MwSt.
  • ✓ Inhouse-Schulung ab 5 Personen
  • ✓ Unterweisung nach DGUV/VDE-Regelwerk
  • ✓ kostenlose Umbuchung bei Krankheit
  • ✓ Aufkleber für Sicherheitspass
  • ✓ Teilnahmebescheinigung/Zertifikat
  • ✓ inkl. Getränke und Verpflegung
  • ✓ inkl. Lernerfolgskontrolle (LEK)

Ihr Ansprechpartner


Benjamin Brauer
(Kundenberatung & Vertriebsleitung)

0341 / 264 580 92
info@ta-burgenland.de

Schluss mit Warten auf den Elektriker. Bei Kleinstörungen kann eine EuP helfen.

  • Sie dürfen z.B. elektrische Betriebsstätten betreten, Sicherungen bedienen und Leuchtmittel wechseln.
  • Sie können elektrische Störungen schneller beheben und die Kosten für externe Elektrofirmen reduzieren.
  • Sie entlasten Ihre Elektrofachkräfte (z.B. in der Rufbereitschaft).
  • Sie reduzieren das Risiko von Stromunfällen, indem Sie elektrische Gefährdungen im Arbeitsalltag besser einschätzen können.
  • Sie erhalten einen rechtskonformen Schulungsnachweis (Zertifikat), damit Sie Ihrem Unfallversicherer (Berufsgenossenschaft) sowie Ihren Auftraggebern jederzeit nachweisen können, dass Ihre Beschäftigten über die elektrotechnischen Gefahren bei der Arbeit unterwiesen wurden.

Termine und Anmeldung

kostenlose Umbuchung bei Krankheit
inkl. Verpflegung/Getränke (Präsenz)
inkl. Schulungsnachweis / Zertifikat
Inhouse-Schulung ab 5 Personen
Unser Angebot wächst Schritt für Schritt. Sollten Termine nicht sichtbar oder buchbar sein, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Kein passender Termin?
Wie wäre es mit einer Inhouse-Schulung?

Wichtige Informationen zum EuP Grundlehrgang

Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie die Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz §12, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0100-10 sowie der DGUV Vorschrift 3.

Inhalte

  • Anforderungen an den Arbeitsschutz im Bereich der Elektrotechnik
  • Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß DGUV V3 und VDE 0105-100
  • Einsatz der EuP (Auswahl, Qualifikation, Einweisung, Beauftragung)
  • Was darf eine EuP: Zulässige Aufgaben und Tätigkeiten
  • Betreten von abgeschlossenen elektrischen Betriebsräumen
  • Öffnen von Elektroverteilungen und Schaltschränken (Berührungsschutz)
  • Betätigen von Schutzeinrichtungen (Fehlerstrom-, Leitungs- und Motorschutzschalter)
  • Auswechseln von Leuchtmitteln und Zubehör
  • Auswechseln von Schraub-/Schmelzsicherungen bis 63 A
  • Grundlagen der Elektrotechnik (Strom, Spannung, Widerstand etc.)
  • Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stroms (Körperdurchströmung, Lichtbögen, Sekundärunfälle)
  • Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag
  • 5 Sicherheitsregeln (Arbeiten im spannungsfreien Zustand)
  • Feststellen der Spannungsfreiheit mit einem 2-poligen Spannungsprüfer
  • Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
  • Unfallbeispiele aus der Praxis
  • Verhalten bei Stromunfällen

Verfügbarkeit & Gruppengröße

  • Online-Schulung (max. 15 Personen)
  • Präsenztraining (max. 12 Personen)
  • Inhouse-Schulung (Online- oder Präsenztermin, auf Anfrage)

Zielgruppe

  • Mitarbeiter ohne elektrotechnische Berufsausbildung, welche Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchführen oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten sollen.

Beispielhafte Berufsgruppen:

  • Anlagenfahrer/-bediener
  • Bauingenieure und Monteure
  • Garten- und Landschaftsbauer / Grünpfleger
  • Hausmeister/-techniker
  • Heizungs- und Klimamonteure
  • Instandhaltungspersonal
  • IT-Fachpersonal
  • Produktionsmitarbeiter
  • Reinigungskräfte
  • Servicetechniker

Schulungsnachweis/Zertifikat

  • Sie erhalten eine personalisierte Teilnahmebescheinigung der Technischen Akademie Burgenland.

Hinweis

Das sagen unsere Kunden

AusgezeichnetGoogle star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 54.9447 Bewertungen
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Ausgezeichnet447 Bewertungen
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Steven Sasse
9 Oktober 2026
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Sehr gute und strukturierte Schulung. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt auf Augenhöhe und wird kurzweilig vermittelt. Die Themen wurden praxisnah und anschaulich erklärt.
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Toby
2 Oktober 2026
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Hatten heute eine Schulung. Der Dozent hat die EuP super durchgeführt. Ist auf uns eingegangen, reger Austausch, für Infos.
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Nico Stütz
1 Oktober 2026
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Habe zum 2ten mal an dieser Onlineunterweisung teilgenommen und würde das wieder tun.
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Ivaylo
30 September 2026
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Ich habe kürzlich an der EuP-Schulung an der Technischen Akademie Burgenland teilgenommen und war sehr zufrieden. Besonders positiv fand ich den Video-Call, durch den viele wichtige und praxisnahe Informationen vermittelt wurden. Man konnte sich aktiv an der Schulung beteiligen, Fragen stellen und sich gut einbringen. Die Inhalte wurden verständlich und anschaulich vermittelt, wodurch die Schulung sehr informativ und abwechslungsreich war. Insgesamt eine sehr gute Schulung, bei der ich viele hilfreiche Informationen mitnehmen konnte. Vielen Dank an die Technische Akademie Burgenland für die gute Organisation und Durchführung!
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Mika Astrath
30 September 2026
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Ich habe an einer EuP-Schulung bei der Technischen Akademie Burgenland teilgenommen und war positiv überrascht. Obwohl die Schulung viele theoretische Inhalte und Fachwissen umfasst, wurden die Themen sehr verständlich, praxisnah und interessant vermittelt. Die Inhalte wurden anschaulich erklärt und es war jederzeit möglich, Fragen zu stellen. Insgesamt eine sehr informative und gut gestaltete Schulung, bei der das notwendige Wissen verständlich vermittelt wurde. Ich kann die Technische Akademie Burgenland für eine EuP-Schulung definitiv weiterempfehlen.
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Jan Schlegel
25 September 2026
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Super organisierte Schulung mit kompetenten Fachkräften. Perfekte Aufteilung in Theorie- und Praxisausbildung. Moderne und gepflegte Ausbildungsräume und praktisch eine Rundumversorgung.
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carl.zweetakt
25 September 2026
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Ich habe bei der TA Burgenland in Leipzig den Lehrgang zur EFKffT absolviert und bin sehr zufrieden. Die Dozenten waren fachlich kompetent, freundlich und haben die Inhalte verständlich sowie praxisnah vermittelt. Fragen und Feedback waren jederzeit willkommen. Auch die Kommunikation und Verpflegung waren sehr gut. Insgesamt eine positive Erfahrung – ich kann den Lehrgang absolut weiterempfehlen.
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Sandro Thiele
25 September 2026
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Ich hatte vor dem Lehrgang keine Ahnung von Elektrik,hier wurde alles verständlich rübergebracht. Mir hat der Praktische Teil sehr geholfen es schnell zu verstehen. Danke ich kann euch nur Empfehlen.
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Ronny Klauß
25 September 2026
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Ich war dabei 💪 Rahmenbedingungen sind Top, Verpflegung und Parksituation. Lernprozess, man bekommt sehr viel beigebracht, praktisch wie auch theoretisch. Die Dozenten sind super, gehen auf viele Themen ein, Prüfungen ist auf jeden Fall zu schaffen wenn man zuhört. Ich empfehle es auf jeden Fall weiter
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Robert Woßlick
18 September 2026
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Sehr praxisorientierte und ausführliche Schulungsmaßnahmen um das Lernziel erfolgreich zu erreichen.

Was halten Sie von einer EuP-Schulung als Firmenseminar bei Ihnen vor Ort?

Ab 5 Personen führen wir die EuP-Schulung gern direkt in Ihrem Unternehmen durch. Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir erstellen Ihnen ein passendes Angebot – abgestimmt auf Thema, Teilnehmerzahl, Termin und Schulungsformat.

Ihre Vorteile:

  • Sie erhalten eine Schulung, welche individuell auf Ihre betrieblichen Anforderungen und Tätigkeitsbereiche der Beschäftigten abgestimmt wird.
  • Ihre Beschäftigten können direkt vor Ort praktisch in die übertragenen Aufgaben angelernt werden.
  • Sie erhalten wertvolle Tipps von einer Elektrofachkraft, ob bzw. welche weiterführenden Maßnahmen für eine lückenlose Arbeitsschutzorganisation erforderlich sind.
  • Sie können Ort und Datum des Seminars flexibel wählen und sind nicht von fixen Terminen abhängig.
  • Sie sparen sich unnötige Reise- und Übernachtungskosten.
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Inhouse-Schulung: Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

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Haben Sie Fragen zur EuP-Schulung?

Ihr Ansprechpartner

Benjamin Brauer
(Fachkraft für Arbeitssicherheit und Elektrotechnik)

0341 / 264 580 92
info@ta-burgenland.de
Mo – Fr: 8.00 – 16.00 Uhr

Häufige Fragen zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person

Wir geben Antworten auf häufige Fragen rund um die Weiterbildung zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen müssen mindestens einmal pro Jahr von einer Elektrofachkraft tätigkeitsspezifisch unterwiesen werden.

Der gesetzlich geforderte Zyklus für Unterweisungen verkürzt sich, wenn:

• ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird
• aufgrund einer Versetzung, der Arbeitsplatz gewechselt wird
• neue Maschinen oder Anlagen installiert werden
• ein Arbeits- oder Beinaheunfall auftritt
• ein Mitarbeiter nach langandauernder Krankheit oder Elternzeit wieder zurückkehrt
• neue Arbeitsverfahren, Betriebs oder Gefahrenstoffe eingeführt wurden.

Arbeitsschutzgesetz § 12 „Unterweisung“
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
§ 4 Absatz 1: Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes zu unterweisen. Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Laut DGUV Vorschrift 3, § 3 Grundsätze (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) darf eine EuP nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft tätig werden. Die Forderung „unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ bedeutet die Wahrnehmung von Fach- und Führungsverantwortung. Es bedeutet nicht, dass die Elektrofachkraft (EFK) dauerhaft vor-Ort sein muss.

Dennoch muss der EuP ein fachlicher Ansprechpartner (Elektrofachkraft) zur Seite gestellt werden, welcher umfangreiche Kenntnisse in der Elektrotechnik hat, die elektrischen Gefährdungen im übertragenen Aufgabengebiet einschätzen kann und der EuP bei Fragen zur Verfügung steht. Ebenso muss die Elektrofachkraft kontrollieren, ob die Arbeiten durch die EuP ordnungsgemäß und sicher durchgeführt werden.

Diese Forderung ist insbesondere bei elektrotechnischen Arbeiten (Errichtung sowie Änderung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel) zu beachten.

Für nicht elektrotechnische Arbeiten (z.B. Betreten elektrischer Betriebsstätten, wie Solarparks oder Umspannwerke) oder dem Bedienen elektrischer Anlagen kann diese Forderung entkräftet werden, wenn geeignete Schutzmaßnahmen durch eine Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.

Mitarbeiter dürfen nur dann elektrische Tätigkeiten ausführen, wenn sie über die wichtigsten Verhaltensregeln im Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln unterwiesen wurden. Dies gilt auch für vermeidlich einfache Elektroarbeiten, wie das Wechseln von defekten Lampen oder das Austauschen von defekten Schaltern.

In der Regel darf eine EuP nur „unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ arbeiten. Das bedeutet aber nicht, dass die Elektrofachkraft während eines Arbeitsauftrages permanent anwesend sein muss, sondern das die EuP einem fachlichen Ansprechpartner (Paten) unterstellt sein muss. Dieser muss sich in regelmäßigen Zeitabständen davon überzeugen, dass die EuP die Anweisungen der EuP-Bestellurkunde erfüllt.

Am Ende des Tages geht es darum, dass Sie im Schadensfall (z.B. einen elektrischen Schlag) nachweisen können, dass Ihre Beschäftigten für die ausgeführten Arbeiten befähigt waren (siehe ArbSchG, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-100).

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist eine Person, die „durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde (DIN VDE 0105-100).Zielgruppe: Haustechniker, Maschinenführer, Heizungs- und Klimamonteure, Reinigungskräfte, Mitarbeiter der Instandhaltung etc.

Eine EuP darf folgende Tätigkeiten durchführen, wenn sie vorab von einer Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren an der Arbeitsstelle unterrichtet und gegebenenfalls angelernt wurde:

  • Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
  • Feststellen der Spannungsfreiheit / Anwendung der 5 Sicherheitsregeln
  • Auswechseln von Schraubsicherungen (Typ D, DO) oder Leuchtmitteln
  • Betätigen von Leitungsschutzschaltern, Fehlerstrom-Schutzschaltern (RCDs, Betätigen der Prüftaste gemäß 6-Monatsfrist)
  • Betreten elektrischer Betriebsräume (z.B. Schaltanlagen oder Photovoltaikanlagen)
  • Quittieren von Not-Aus-Einrichtungen oder Schutzgeräten
  • Unterstützung bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel (im Prüfteam)
  • Unterstützung bei elektrischen Instandhaltungsmaßnahmen, z.B. Wechseln defekter Steckdosen oder Lichtschalter im spannungsfreien Zustand

Hinweis: Selbst elektrische Betriebsräume dürfen nur von Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen betreten werden (siehe DIN VDE 0105-100).

Fallbeispiel 1: Grün- und Landschaftspflege in elektrischen Betriebsstätten

Die Mitarbeiter einer Grünpflege-Firma sollen in einem Solarpark Rasen mähen und in regelmäßigen Abständen Streifengänge durchführen (Zaun kontrollieren).

Problem:

  • Der Anlagenbetreiber fordert von Ihnen einen Nachweis über eine EuP-Unterweisung, andernfalls verweigert er Ihnen den Zutritt zum Betriebsgelände (Zugangsbeschränkung für elektrische Betriebsräume/-stätten nach DIN VDE 0105-100).

Lösung:

  • Sie lassen Ihre Mitarbeiter durch eine Elektrofachkraft gezielt über Gefahren in elektrischen Anlagen und in der Nähe unter Spannung stehender Teile unterweisen (EuP Unterweisung). Anschließend erhalten Sie vom Anlagenbetreiber noch eine Vorort-Einweisung und können mit dem Arbeitsauftrag beginnen.

Fallbeispiel 2: Elektrische Instandhaltung im Bereich Handwerk und Industrie

Das Instandhaltungspersonal eines Klebstoff-Herstellers arbeitetet im 3-Schichtbetrieb und soll während der Produktion einfache Störungen beheben.

Problem:

  • Es gibt in der Spät-/Nachtschicht keine Elektrofachkraft.
  • Die Mitarbeiter (z.B. Mechaniker oder Schlosser) müssen selbst bei vermeidlich einfachen Störungen (z.B. Sicherung gefallen oder Leuchtmittel defekt) die Bereitschaft oder den Kundendienst anrufen, weil sie keine elektrotechnisch unterwiesen Personen sind.
  • Das Personal wird wird nicht effizient eingesetzt und die Kosten für die Instandhaltung explodieren.

Lösung:

  • Sie lassen Ihre Instandhaltungsmitarbeiter zur elektrotechnisch unterwiesenen Person ausbilden und von einer Elektrofachkraft für die auszuführenden Tätigkeiten anlernen, z.B. mit Hilfe eines 230V-Messpraktikums. Anschließend dokumentieren Sie alle Aufgaben in Form eines schriftlichen Tätigkeitsprofils sowie in entsprechenden Arbeitsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen. Somit dürfen Ihre Mitarbeiter einfache Elektroarbeiten ausführen, auch wenn die Elektrofachkraft bereits Feierabend hat.

Fallbeispiel 3: Büro- und IT-Mitarbeiter, welche Schaltschränke öffnen sollen

Die Mitarbeiter einer Firma für Software-Entwicklung sollen Schaltschränke oder Server-Racks öffnen, um ggfs. elektrische Komponenten auszutauschen oder hin und wieder eine Sicherung zu quittieren.

Problem:

  • Elektrotechnische Laien dürfen weder Schaltschränke / Server-Racks öffnen, noch Sicherungen wechseln.

Lösung:

  • Alle IT-Mitarbeiter werden über die Gefahren des elektrischen Stroms beim Öffnen von Schaltschränken und entsprechende Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag unterwiesen. Darüber hinaus erhalten die Mitarbeiter eine Grundlagenunterweisung zur sicheren Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln sowie zum Verhalten bei Störungen im Bereich der Gebäudeinstallation (z.B. FI-Schutzschalter ausgelöst).

Je nachdem, welche Tätigkeiten Sie übernehmen sollen, dauert die Weiterbildung zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person 1-2 Tage in Vollzeit.

Wenn es Ihnen lediglich darum geht, dass Sie elektrische Betriebsräume betreten (z.B. Reinigungspersonal) oder sich in Hochspannungsanlagen aufhalten dürfen (z.B. Grünpfleger bei Mäharbeiten), reicht eine 1-Tages-EuP-Schulung vollkommen aus.

Falls Sie hingegen umfangreichere Tätigkeiten ausführen sollen (z.B. ortsveränderliche elektrische Geräte prüfen), dann ist mindestens eine 2-Tages-EuP-Schulung mit entsprechender Spezifikation notwendig.

Grundsätzlich ist die Teilnahmebescheinigung der Technischen Akademie Burgenland unbefristet gültig.Bitte beachten Sie aber, dass die Teilnahmebescheinigung Sie nicht von Ihrer Unterweisungspflicht entbindet.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen sind – ebenso wie Elektrofachkräfte – in regelmäßigen Zeitabständen – mindestens einmal pro Jahr – zu unterweisen.

Darüber hinaus ist die EuP-Schulung aufzufrischen, wenn eine EuP über einen längeren Zeitraum (z.B. durch Krankheit, anderes Aufgabengebiet etc.) keine berufsnahe Tätigkeit vorweisen kann.

Häufige Fragen zur Online EuP-Schulung

Wir geben Antworten auf häufige Fragen rund um die Online-Weiterbildung zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person.

Ja, die Inhalte des Online-Seminars sind mit denen des Präsenzseminars gleichzusetzen. Aufgrund einer kürzeren Vorstellungsrunde und dem Wegfall einer ausgiebigen Mittagspause reduziert sich die Gesamtdauer des Seminars auf ca. 5 Stunden.

Hinweis: Während der Online-Unterweisung gibt es ca. 2 kurze Kaffee-Pausen (ca. 10 Minuten).

Sie benötigen:

  • einen PC, Laptop oder Tablet
  • eine stabile Internetverbindung
  • mindestens einen Lautsprecher bzw. ein Headset zur Kommunikation während der Veranstaltung, welches wir Ihnen auf Wunsch auch zur Verfügung stellen (alternativ kann das Chatfenster genutzt werden)
  • mindestens eine gültige E-Mail-Adresse

Nein, nicht jeder Teilnehmer benötigt zwingend eine eigenständige (aktuelle) E-Mail Adresse. Der Einladungslink zur Online-Unterweisung kann auch an eine zentrale Firmen-E-Mail-Adresse gesendet werden.

Nein, nicht jeder Teilnehmer benötigt zwingend einen separaten PC/Laptop. Alternativ kann der Zugang auch zentral, z.B. über firmeninternen Schulungsraum (PC, Mikrofon und Kamera notwendig) erfolgen. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte direkt darauf an.

In der Regel empfehlen wir aber, möglichst viele separate Zugänge zu nutzen, weil:

  • wir somit die Möglichkeit der Interaktion mit/unter den Teilnehmern fördern und den Schulungscharakter wahren wollen
  • wir während des Seminars Umfragen und Datei-Freigaben bzw. –Downloads zur Verfügung stellen
  • jeder Teilnehmer im Anschluss an das Online-Seminar seine Teilnahme über einen Authentifizierungslink bestätigen muss, damit wir Ihnen eine personalisierte und rechtssichere Teilnahmebescheinigung ausstellen können
  • pro Teilnehmer nur eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird
  • größere Gruppen immer mehr Unruhe/Ablenkung mit sich bringen können

Ja, um die Schulung so persönlich wie möglich gestalten zu können und sicherzustellen, dass die Teilnehmer persönlich am Lehrgang teilnehmen, bestehen wir auf die Aktivierung der Webcam.

Ja, direkt im Anschluss an das Online-Seminar erhält jeder gemeldete Teilnehmer eine Aufforderung zur Bestätigung der Teilnahme (Authentifizierung). Anschließend erhalten Sie Ihre Teilnahmebescheinigung direkt als PDF-Datei.

Ja, Sie können jederzeit via Chat, Audio oder Video Ihre Fragen stellen. Darüber hinaus gibt es zum Ende des Seminar immer noch eine offene Fragerunde mit dem Dozenten.

Ja, während des Online-Seminars gibt es mehrere kurze Pausen (ca. 5 – 10 Minuten).

Sie erhalten ca. 3 Tage vor Schulungsbeginn eine E-Mail mit dem Zugangslink zum virtuellen Schulungsraum sowie weitere Hinweise.

Microsoft Teams (standardmäßig Office-365-Suite integriert), alternativ können Sie auch über einen aktuellen Web-Browser, z.B. Microsoft Edge oder Google Chrome. Sie benötigen nicht zwingend eine kostenpflichtige Microsoft-Teams Lizenz.

Ja, Sie können alternativ auch über einen aktuellen Webbrowser (z.B. Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox) teilnehmen.

Das Online-Seminar wird live und in Echtzeit von einem erfahrenen Referenten für Elektrosicherheit durchgeführt.

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