Eine Ausbildung zur EFKFFT ist kein „Freifahrtschein“ oder „Dauerkarte“ für die Durchführung von Arbeiten im Elektrobereich.
Arbeitgeber und Führungskräfte müssen in regelmäßigen Zeitabständen bewerten, ob die EFKFFT für die übertragenen Aufgaben befähigt ist (§7, Arbeitsschutzgesetz) und jährlich über die elektrischen Gefährdungen im übertragenen Aufgabengebiet unterweisen (§ 12 ArbSchG und § 4.1 DGUV Vorschrift 1).
Laut Regelwerk ist die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten dazu verpflichtet, ihre fachlichen Kenntnisse auf aktuellem Stand zu halten (§ 2 Abs. 5 BetrSichV), insbesondere durch die Teilnahme an fachspezifischen Schulungen (TRBS 1203).
Bei Missachtung dieser gesetzlichen Pflichten besteht die große Gefahr, dass das EFKFFT Zertifikat die Gültigkeit verliert bzw. die Qualifikation im Schadensfall nicht anerkannt wird.
Dieser Fortbildung richtet sich an Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten mit gültigem Zertifikat und zeitnaher beruflicher Tätigkeit. Mit Hilfe dieser Auffrischung der Fachkunde soll sichergestellt werden, dass die EfkffT die festgelegten elektrischen Tätigkeiten auch in Zukunft sicher und fachgerecht durchführen kann.
Da sich Normen, technische Anforderungen und betriebliche Abläufe laufend ändern, dient die regelmäßige Unterweisung nicht nur der Rechtssicherheit des Unternehmens, sondern auch der persönlichen Sicherheit im Arbeitsalltag. Das Seminar unterstützt Teilnehmende dabei, ihre Fachkenntnisse praxisnah zu vertiefen und sicherheitsrelevante Themen aufzufrischen.
Nach der Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie ein Zertifikat, als Nachweis für die Auffrischung der Fachkunde. Somit können Sie Ihren Auftraggebern und der Berufsgenossenschaft jederzeit nachweisen, dass Ihre Mitarbeitenden über die Gefährdungen bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln unterrichtet wurden.


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