Die jährliche Unterweisung für Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) ist eine Unternehmerpflicht und gesetzlich vorgeschrieben (ArbSchG und DGUV Vorschrift 1).
Demzufolge muss jede EuP einmal im Jahr von einer Elektrofachkraft in die ihr übertragenen Aufgaben unterwiesen werden. Andernfalls dürfen Personen ohne elektrotechnische Ausbildung keine Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen bzw. Betriebsmitteln durchführen.
Mit Hilfe dieser 1-tägigen EuP Unterweisung stellen Sie sicher, dass elektrotechnisch unterwiesene Personen aus Ihrem Unternehmen weiterhin die übertragenen Aufgaben und Tätigkeiten ausüben dürfen. Sie werden von einer Elektrofachkraft umfangreich über die Gefahren des elektrischen Stroms sowie über geeignete Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag unterrichtet.
Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden wichtige Hinweise zu den häufigsten Ursachen bei Elektrounfällen und können somit elektrische Gefährdungen im Arbeitsalltag viel besser erkennen.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie die Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz §12 und DGUV Vorschrift 1 § 4.1 und erhalten einen rechtssicheren Nachweis zum Erhalt der Fachkunde.


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