Die jährliche Unterweisung für Elektrofachkräfte ist eine Unternehmerpflicht gemäß Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV, DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 1. Die Unterweisung muss mindestens jährlich durchgeführt werden und gilt für alle im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.
Der Status „Elektrofachkraft“ ist arbeitsgebietsbezogen und setzt eine kontinuierliche Weiterbildung voraus. Neben der Ausbildung sind aktuelle Kenntnisse, Erfahrungen und Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen und Normen erforderlich, um übertragene Arbeiten fachgerecht beurteilen und Gefahren erkennen zu können.
Ziel der Elektrounterweisung ist es, Gefahrenschwerpunkte im Elektrobereich frühzeitig zu erkennen und somit lebensgefährliche Stromunfälle (z.B. durch Körperdurchströmung oder Störlichtbogen) zu vermeiden.
In dieser jährlichen Online-Unterweisung für Elektrofachkräfte (EFK) klären wir Sie anhand praktischer Unfallbeispiele über die Gefahren bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auf.
Hierzu gehört insbesondere die korrekte Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen, die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung sowie auf die richtige Anwendung der 5 Sicherheitsregeln.
Darüber hinaus erhalten Sie wichtige Hinweise zu aktuellen Neuerungen bzw. Änderungen im Normen- und Vorschriftenwerk und Tipps für den sicheren Betrieb von elektrischen Anlagen – gemäß DIN VDE 0105-100.


Ihr Ansprechpartner