Kennen Sie das: Die Kosten für externe Prüfunternehmen steigen, Termine werden verschoben und die Wartezeiten immer länger?
Dabei ist die Sache klar geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, ortsveränderliche elektrische Geräte prüfen zu lassen. Das gilt vor der ersten Nutzung, nach einer Reparatur und in regelmäßigen Abständen. Die Grundlage bilden das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3.
Zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zählen alle Elektrogeräte, die während des Betriebes bewegt werden oder sich leicht von einem Platz zum anderen bringen lassen.
Wichtig dabei ist, wer prüfen darf. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte darf nur eine Elektrofachkraft bzw. befähigte Person nach TRBS 1203 durchführen. Darüber hinaus kann eine elektrotechnisch unterwiesene Person im Prüfteam (unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft) unterstützen.
Dieser zweitägige Lehrgang zur DGUV V3 Prüfung vermittelt Ihnen alle wichtigen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten, um Erst- und Wiederholungsprüfungen von elektrischen Geräten fachgerecht und rechtssicher durchzuführen. Sie lernen die gesetzlichen und normativen Grundlagen (DGUV Vorschrift 3, TRBS 1201, VDE 0701 und VDE 0702) kennen und werden diese anschließend umfangreich in der Praxis anwenden.
Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie Prüffristen anhand einer Gefährdungsbeurteilung verlängern oder verkürzen können. Somit können Sie Prüfintervalle passend zum Betrieb festlegen und unnötige Prüfungen oder Haftungsrisiken vermeiden.
Während des Messpraktikums lernen Sie 1:1 die erforderlichen Prüfabläufe an realen Geräten eigenständig durchzuführen. Angefangen bei der Sichtprüfung bis hin zu Messungen von Schutzleiter- und Isolationswiderständen und Erfassung von Schutzleiter- und Berührungsströmen. Dabei werden auch die speziellen Anforderungen bei EDV- und PC-Systemen berücksichtigt. Abgerundet wird das Seminar durch die systematische Auswertung und Dokumentation der Prüfergebnisse.



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