Was darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKFFT)?
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf gleichartig, sich wiederholende elektrische Arbeiten durchführen. Die Elektroarbeiten dürfen ausschließlich im spannungsfreien Zustand und nur an Anlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V (AC) / 1.500 V (DC) durchgeführt werden. Ebenso müssen die festgelegten elektrischen Arbeiten in technischem oder wirtschaftlichem Zusammenhang zum aktuellen Berufsbild stehen.
Das Aufgabengebiet der EFKFFT muss vom Arbeitgeber in Form einer Bestellurkunde definiert und in Arbeitsanweisungen beschrieben werden. Bei der Übertragung der Aufgaben muss sichergestellt werden, dass die EFKFFT aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung in der Lage ist, die geforderten Arbeiten fachgerecht und sicher auszuführen (Stichwort: Gefährdungsbeurteilung).
Wichtig: Die Qualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (kleine Elektroschein) ist die Mindestvoraussetzung, um eigenständig elektrotechnische Arbeiten durchzuführen. Ohne die Zusatzqualifikation dürfen Mitarbeitende keine elektrotechnischen Arbeiten ausführen – nicht einmal im eigenen Gewerk.


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