Das Wichtigste in Kürze:
Welche Elektroarbeiten darf ein Hausmeister ausführen?
Warum dürfen Unqualifizierte keine Elektroarbeiten durchführen?
In der Praxis sehen wir häufig, dass Hausmeister trotz fehlender elektrotechnischer Berufsausbildung mit Elektroarbeiten beauftragt werden. Oftmals auf Zuruf von Vorgesetzten ohne ausreichendes Fachwissen, ohne klare Zuständigkeit und teils ohne Weisungsbefugnis, weshalb schnell Sicherheits- und Haftungsrisiken entstehen.
Warum Hausmeister ohne Qualifikation keine elektrischen Tätigkeiten durchführen dürfen:
- Elektroarbeiten sind sicherheitskritisch, weil die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen (PE, RCD, Abschaltbedingungen) nur von Fachpersonal beurteilt werden kann.
- BG/DGUV-Vorgaben (Unfallversicherer): Errichten/Ändern/Instandhalten elektrischer Anlagen und Betriebsmittel grundsätzlich nur durch Elektrofachkräfte oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
- Prüfungen elektrischer Arbeitsmittel erfordern eine zur Prüfung befähigte Person (Fachkunde, Erfahrung, aktuelle Regelkenntnis).
- Energieanlagen müssen nach anerkannten Regeln der Technik betrieben/verändert werden (z.B. VDE-Regelwerk).
- Netzbetreiber regeln über Anschlussbedingungen, wer bestimmte Arbeiten/Änderungen durchführen darf; häufig sind dafür eingetragene Fachbetriebe vorgesehen.
Typische Hausmeistertätigkeiten mit Elektrobezug (Beispiele)
Viele Hausmeisteraufgaben wirken zunächst wie harmlose Routine – tatsächlich haben etliche typische Tätigkeiten einen direkten Elektrobezug und werden schnell zur sicherheitskritischen Elektroarbeit, sobald an Anschlüssen, Klemmen oder Betriebsmitteln gearbeitet wird.
Welche Qualifikation benötigt ein Hausmeister für elektrische Arbeiten?

Allerdings reicht die alleinige Qualifikation zur EuP oftmals nicht aus. Das liegt daran, dass der Einsatz der EuP organisatorisch etwas Aufwand und Voraussetzungen mit sich bringt. Eine EuP darf nur unter fachlicher Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten. Genau daran scheitern viele Betriebe, weil intern keine Elektrofachkraft verfügbar ist, die diese Rolle dauerhaft und wirksam übernehmen kann.
Wenn aber trotzdem regelmäßig elektrobezogene Aufgaben anfallen, ist die logische Konsequenz häufig: Sie brauchen eine EFKffT. Denn eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist dafür qualifiziert, bestimmte, klar definierte und wiederkehrende Elektroarbeiten eigenständig auszuführen – vorausgesetzt, sie wurde genau für diese Tätigkeiten ausgebildet und die Grenzen sind sauber festgelegt.
Was ist der Unterschied zwischen EUP und EFKFFT?
Der Unterschied zwischen EUP und EFKFFT liegt im Qualifikationsniveau und den Befugnissen. Eine EUP darf nur einfache, ungefährliche Tätigkeiten unter Anleitung oder Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführen, während eine EFKFFT nach gezielter Schulung und Prüfung eigenständig klar definierte elektrische Arbeiten durchführen darf.
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Ihr Ansprechpartner
Benjamin Brauer
(Fachkraft für Arbeitssicherheit und Elektrotechnik)
0341 / 264 580 92
info@ta-burgenland.de
Mo – Fr: 8.00 – 16.00 Uhr
Mehr Informationen zu den Qualifikationen und Anforderungen:
Elektrotechnisch unterwiesene Person | Grundlehrgang
- Dauer: 1 Tag (8 UE)
- Preis: ab 429,00 €/Person (zzgl. MwSt.)
- Verfügbarkeit: Online | Präsenz | Inhouse
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten | Grundlehrgang (80 UE)
- Dauer: 10 Tage (80 UE)
- Preis: 2.479,00 €/Person (zzgl. MwSt.)
- Verfügbarkeit: Präsenz | Inhouse



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